Jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer/innen – Pflicht oder doch nur eine Empfehlung?

Die Prüfung in Theorie und Praxis für das Bedienen eines Gabelstaplers ist erfolgreich bestanden. Und Nu?

In diesem Blog erfahrt ihr, wie lange der Staplerschein seine Gültigkeit behält, welche Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben und welche möglichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls bei nicht unterwiesenem Personal zur Folge haben.

Ist die jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer Pflicht?

Der Ausbildungsnachweis (Staplerschein) ist ein Leben lang gültig. Dennoch dürfen Sie nur einen Gabelstapler fahren, wenn Sie regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung für Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen absolvieren. Die Unterweisung muss ein Mal im Jahr erfolgen, und zwar vor Ablauf eines Jahres nach der letzten Unterweisung. Ein kürzerer Zeitraum ist möglich, das Überschreiten der Ein-Jahres-Frist ist dagegen problematisch, gerade im Falle eines Unfalls.

JA zur jährlichen Unterweisung! Aber was bedeutet diese und wer führt diese durch?

Laut Arbeitsschutzgesetz unterliegt die Pflicht zur jährlichen Unterweisung für Flurförderzeuge der betriebsinnehabenden Person, also dem Chef oder der Chefin. Diese beauftragt laut § 13 Abs. 1 ArbSchG eine fachkundige Person mit der Unterweisung. Hier sind umfassende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich:

·              Teilnahme an einem Lehrgang, der zur Ausbildung von Gabelstaplerfahrenden befähigt
·              Mindestalter 24 Jahre
·              Meisterbrief oder mindestens vier Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Funktion
·              Eigener gültiger Staplerschein
·              Mindestens zwei Jahre praktische Erfahrungen mit Flurförderzeugen (Umgang und Einsatz)
·              Kenntnis der Gesetze und Vorschriften zum Arbeitsschutz und den technischen Regeln

Die jährliche Sicherheitsunterweisung dient der Auffrischung Ihrer Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Beladen, Bedienen und Fahren eines Gabelstaplers bzw. Flurförderzeuges. Die Inhalte können sowohl praktisch als auch theoretisch aufgefrischt werden – eine Verpflichtung zur Durchführung praktischer Übungen besteht allerdings nicht.

Ausführliche Informationen finden Sie u.a. im DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“.

Welche Folgen entstehen, wenn ich ohne oder mit abgelaufenem Staplerschein einen Unfall verursache?

Wer ohne gültigen Staplerschein und Fahrauftrag einen Unfall verursacht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und riskiert im Falle eines Sach- oder Personenschadens, diese Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen. Diese können schnell über 50.000 Euro oder höher ausfallen.

Wie hoch sind die Kosten für die jährliche Sicherheitsunterweisung für Flurförderzeuge?

Die Kosten der jährlichen Unterweisung richten sich nach dem jeweiligen Angebot und dem Standort, an dem diese durchgeführt wird. Generell können Sie mit etwa 45 Euro pro Person zzgl. evtl. anfallende Fahrtkosten rechnen.

Bei weiteren Fragen Rund um die Ausbildung oder der jährlichen Unterweisung zum Gabelstaplerfahrer erreichen Sie unser geschultes Personal per Mail (Info@kareitec.de) oder telefonisch unter der Rufnummer 02256-9596170.